Mord im Straßenverkehr
Was ist eigentlich Mord und wieso kann dieser im Straßenverkehr erfolgen? Mord ist die vorsätzliche Beendigung eines menschlichen Lebens bei Vorliegen eines Mordmerkmals (bspw. Habgier, niedere Beweggründe, Verdeckungsabsicht, Heimtücke, Grausamkeit etc.).
Anders als die Mehrheit der Bevölkerung glaubt, ist jedoch auch ein Totschlag stets vorsätzlich. Der Unterschied zum Mord besteht daher in der Begehungsweise bzw. der besonderen Gesinnung des Täters.
Seit dem Autorennen auf dem Kurfürstendamm in Berlin 2016 kennt das Strafrecht auch den Tatbestand des illegalen Autorennens (§ 315d StGB). Veranstalten zwei oder mehr Fahrer ein illegales Autorennen im öffentlichen Straßenraum und kommt hierbei jemand zu Tode wird seit dem Vorfall in Berlin auch die Verurteilung wegen Mordes in Betracht. Fährt jemand derart rücksichtlos und mit derart überhöhter Geschwindigkeit (bspw. 100 km/h im Innenstadtbereich) und es kommt infolgedessen jemand zu Tode, so geht die Rechtsprechung aktuell davon aus, dass der Tod des anderen jedenfalls billigend in Kauf genommen wurde. Hinzukommen muss nun noch ein Mordmerkmal. Hier kommt insbesondere das Merkmal „mit gemeingefährlichen Mitteln“ in Betracht. Ein Kfz, was mit einer solchen Geschwindigkeit durch die Innenstadt geführt wird, gleicht einer scharfen Waffe, die auf eine Menschenmenge gerichtet wird. Das Fahrzeug ist unkontrollierbar und jeder, der das Fahrzeug derart einsetzt, muss, so die Rechtsprechung, sich darüber im Klaren sein, dass es hier jederzeit zum einem Todesfall Unbeteiligter (oder sogar eines der Teilnehmer des Rennens) kommen kann.
In der Praxis bedeutet das, dass nicht mehr nur eine fahrlässige Tötung durch Missachtung der Geschwindigkeit in Betracht kommt, was regelmäßig eine bewährungsfähige Strafe nach sich zog, sondern vielmehr eine lebenslange Freiheitsstrafe im Raum steht. Sollte Sie sich mit einem solchen Vorwurf konfrontiert sehen, melden Sie sich umgehend, damit wir Ihre Strategie erarbeiten können.