Hausdurchsuchung – was tun?

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Es ist 6 Uhr früh und die Polizei steht vor der Tür und begehrt Einlass. Die meisten Personen bleiben von dieser Erfahrung verschont, da sie nicht in den Dunstkreis polizeilicher Ermittlungen geraten. Gleichwohl geraten einige Personen – egal ob verschuldet oder unverschuldet – in diese äußerst unangenehme Lage.

Wieso kommt es zu Hausdurchsuchungen und ist das eigentlich erlaubt? Wie verhalte ich mich im Falle einer Hausdurchsuchung? Wer kommt für Schäden auf, die währenddessen entstehen? Was kann ich gegen eine Hausdurchsuchung unternehmen?

Die Hausdurchsuchung ist in der Strafprozessordnung geregelt und stellt einen erheblichen Grundrechtsreingriff dar. Zum Auffinden von Beweismitteln darf die Hausdurchsuchung richterlich angeordnet werden. Erforderlich hierfür ist jedoch das Vorliegen eines Verdachtsmoments, dass der Betroffene Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist. Nur ausnahmsweise ist die Durchsuchung auch bei Dritten zulässig.

Besteht ein solcher Tatverdacht, so ist die Anordnung durch einen Richter erforderlich. In Ausnahmefällen (Gefahr in Verzug) kann hierauf verzichtet werden, im Anschluss ist jedoch eine Untersuchung durch den Ermittlungsrichter erforderlich. Eine auf reine Spekulationen oder Vermutungen gestützte Durchsuchung ohne richterliche Anordnung ist regelmäßig unzulässig und führt zur Unverwertbarkeit der Ergebnisse.

Für den Fall einer Hausdurchsuchung sollten Sie sich in jedem Fall sofort an mich wenden, hierfür steht die Notfallrufnummer zur Verfügung. Beantworten Sie keine Fragen, führen Sie die Polizei nicht zu Verstecken o.ä. Verhalten Sie sich ruhig und bleiben höflich, auch wenn Sie Ihrem Ärger über die Maßnahme Luft machen wollen. Lassen Sie sich in jedem Fall den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Bestehen Sie darauf, dass Beschädigungen am Türschloss o.ä. fotografisch dokumentiert werden und machen Sie im Zweifel selbst Fotos hiervon.

Für Schäden, die aufgrund einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung entstehen, können im Regelfall Schadensersatzansprüche gestellt werden. Die Höhe richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Schäden.

Bedenken Sie, dass gegen Durchsuchungsbeschlüsse eine kurze Rechtsmittelfrist (sofortige Beschwerde) läuft und es hier unerlässlich ist, sofort tätig zu werden. Kontaktieren Sie mich daher umgehend, wenn Sie mit einer Hausdurchsuchung konfrontiert werden, damit wir gemeinsam eine auf Sie passende Verteidigungsstrategie entwickeln können.