Sie suchen eine Rechtsanwältin im Bereich des Strafrechts ?
Dann sind Sie hier richtig. Als Rechtsanwältin der Strafverteidigung stehe ich Ihnen in allen Angelegenheiten zur Seite. Ich widme mich Ihrem Anliegen individuell, berate Sie biete Ihnen entsprechende Lösungen an. Ich widme mich Ihrem Anliegen mit Leidenschaft und Engagement.
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine Nachricht und vereinbaren Sie eine Erstberatung. Klären Sie Ihre Rechtsmittel.
Ich betreue Sie in den strafrechtlichen Bereichen:
Sexualdelikte . Betäubungsmittelstrafrecht . Körperverletzung . Tötungsdelikte . Vermögensdelikte
Sie können mich in folgenden Notfällen umgehend kontaktieren:
Hausdurchsuchung . Haftbefehl . Vorladung als Beschuldigter . als Opfer einer Straftat
Handeln Sie schnell.
Erstberatung beim Rechtsanwalt
Die Erstberatung kann telefonisch oder aber auch in den Kanzleiräumlichkeiten in Recklinghausen erfolgen. In diesem Gespräch geht es zunächst darum, dass der Sachverhalt kurz geschildert wird und die Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Da die Erstberatung bei mir kostenlos ist, benötigen Sie für das Erstgespräch keinen Beratungshilfeschein. Bitte berücksichtigen Sie, dass es im Strafrecht jedenfalls für Beschuldigte keine Prozesskostenhilfe gibt.
Meine kostenfreie Erstberatung umfasst eine Gesprächszeit von 30 Minuten.
Sofortmaßnahmen
Sie haben Besuch oder einen Anruf von der Polizei erhalten?
Sie haben als Beschuldigter im Strafverfahren das Recht zu schweigen. Dies ist das wichtigste Verfahrensrecht neben dem Recht auf anwaltlichen Beistand. Machen Sie hiervon unbedingt Gebrauch. In diesem Stadium des Strafverfahrens sind alle Möglichkeiten offen, selbst wenn Sie ein Geständnis ablegen wollen, sollten Sie dies nicht spontan und übereilt machen, sondern zunächst Rücksprache mit mir halten.
Kosten der Strafverteidigung
Die Kosten eines Strafverfahrens können nicht pauschal für alle Verfahrensarten im Vorfeld festgelegt werden. Ich versuche, die Kosten so transparent wie möglich zu gestalten. Üblicherweise arbeite ich mit Honorarvereinbarungen, die die außergerichtliche Vertretung vollständig abdecken. Das Hauptverfahren, das in vielen Fällen vermieden werden kann, ist von dieser Vereinbarung regelmäßig nicht umfasst, da sich der Umfang eines Hauptverfahrens zu Beginn der Beratung nicht abschätzen lässt (bspw. Anzahl der Verhandlungstage, Reisekosten, etwaige Übernachtungen etc.).
Haben Sie Fragen? Senden Sie mir eine Mail,
oder rufen Sie mich an.
Kanzlei: 02361 4875360
Notfallruf: 0171 3324186
Kurze Fragen – schnell beantwortet
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung mit „erweitertem Straf- und Bußgeldverfahrensschutz“ haben, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Kosten für ein Strafverfahren nur in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen (regelmäßig nur bei Fahrlässigkeit) übernommen werden. Bitte setzen Sie sich im Zweifel mit Ihrer Rechtsschutzversicherung auseinander und reichen die Kostenrechnung selbst ein.
Pflichtverteidigung
In einigen Fällen kommt die Möglichkeit einer Pflichtverteidigung in Betracht, dies kann im Einzelfall auch bereits im Ermittlungsverfahren geschehen. Die Pflichtverteidigung deckt die Kosten des Strafverfahrens grundsätzlich ab, in besonders umfangreichen Verfahren kann es jedoch erforderlich sein, eine zusätzliche Vergütungsvereinbarung zu treffen.
Schweigepflicht
Jedes Gespräch, auch die unverbindliche erste Kontaktaufnahme, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Dies gilt sowohl für telefonische, schriftliche und persönliche Kontakte. Die Schweigepflicht stellt eine der wichtigsten Berufspflichten dar und gilt auch über das Ende eines Mandats hinaus. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Anliegen in meiner Kanzlei mit der nötigen Geheimhaltung behandelt wird.
Geschädigter bzw. Opfer einer Straftat
Sie sind Opfer einer Straftat geworden? In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, sich anwaltliche Unterstützung zu suchen. Insbesondere wenn Sie Opfer eines Gewalt- oder Sexualverbrechens geworden sind, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. In diesen Fällen sind Sie regelmäßig berechtigt, sich dem Strafverfahren als sogenannter Nebenkläger anzuschließen. Auch etwaige Schadensersatzansprüche können so im Wege des Strafverfahrens durchgesetzt werden, wodurch Sie sich im besten Fall eine weitere Gerichtsverhandlung und Auseinandersetzung sparen.
Rechtsmittel
Sie sind bereits verurteilt worden? Dann ist noch lange nicht alles verloren. Je nachdem ob Sie vom Amts- oder Landgericht verurteilt wurden, steht Ihnen noch die Berufung oder aber die Revision zu. Beachten Sie, dass hierbei starre Fristen einzuhalten sind. Bitte kontaktieren Sie mich daher umgehend, wenn Sie mit dem Ausgang Ihres Verfahrens nicht einverstanden sind. Ich berate Sie gerne über die Erfolgsaussichten und Ihre Möglichkeiten.
Was sollte mein Anwalt wissen?
Kurz und knapp: Alles. Damit eine effektive Verteidigungsstrategie erarbeitet werden kann, ist es unerlässlich, dass ich alle Fakten kenne. Anderenfalls besteht die Gefahr, von Ermittlungsergebnissen überrascht zu werden. Häufig haben solche „bösen Überraschungen“ negative Auswirkungen auf das weitere Verfahren. Seien Sie daher von Anfang an ehrlich zu mir, nur so kann ich Ihnen helfen.