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Rechtsgebiet Körperverletzungen

Körperverletzungsdelikte, jeder kennt sie und doch bestehen in diesem Bereich viele Unklarheiten.

Das Gesetz kennt mehrere Abstufungen von Körperverletzungen. Von fahrlässiger Körperverletzung bis hin zur Körperverletzung mit Todesfolge ist das Spektrum breit gefächert.

Ein Streit eskaliert und schon ist es passiert, die Strafanzeige bzw. die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung flattert ins Haus. Hier gilt es nun Ruhe zu bewahren und zunächst keine eigenen Angaben zu machen. Gerade bei wechselseitigen Auseinandersetzungen ist es wichtig, dass genau der Tathergang ermittelt wird und geprüft wird, was geschehen ist.

Auch im Straßenverkehr kommt es schnell zu Verletzungen. Sie haben einen Verkehrsunfall verursacht und bspw. einen Radfahrer oder Fußgänger angefahren? Häufig kommt es in diesen Fällen zu der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung. Auch in solchen Fällen sollten Sie sich umgehend an mich wenden, bevor Sie Angaben zur Sache machen. Es empfiehlt sich, auch am Unfallort keine genaueren Angaben zu machen, da auch diese Aktenbestandteil werden und sich sodann nicht mehr beseitigen lassen.

An dieser Stelle weise ich darauf hin, dass ich bei den übrigen Straßenverkehrsdelikte grundsätzlich auch Ihre Verteidigung übernehme. Sofern es jedoch um die Abwicklung von Verkehrsunfällen (Haftungsfragen, Schmerzensgeld, etc.) geht, verweise ich Sie gerne an eine kompetente Kollegin.

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