Rechtsgebiet Sexualdelikte
Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen einen kurzen Überblick über das sehr komplexe Themengebiet „Sexualstrafrecht“ geben. Bitte haben Sie jedoch dafür Verständnis, dass an dieser Stelle keine individuellen Verteidigungsstrategien oder rechtsverbindliche Tipps angeboten werden können.
Das Sexualstrafrecht gehört zu den Bereichen des Strafrechts, die eine besondere Sensibilität erfordern, ganz gleich, ob es sich um eine Beschuldigten- oder eine Geschädigtenvertretung handelt. Fast immer ist es erforderlich, über die intimsten Dinge zu sprechen. Es ist nicht immer leicht, vor einer völlig fremden Person offen und ehrlich über die eigene Intimsphäre zu sprechen. Meine Kanzlei ist ein geschützter Raum. Das betrifft meine Verpflichtung zu absoluter Verschwiegenheit. Ebenso ist meine Kanzlei ein wertfreier Raum. Egal was Sie mir erzählen, Sie können sich darauf verlassen, dass von meiner Seite aus eine Bewertung des Geschehens unterbleibt. Meine Aufgabe ist es nicht, Sie moralisch zu verurteilen. Meine Aufgabe ist es, Sie vor solchen Vorverurteilungen durch Justizbehörden oder andere am Verfahren Beteiligte zu schützen. Kein anderer Bereich des Strafrechts ist von so vielen sozialen Verurteilungen geprägt, wie das Sexualstrafrecht. Häufig steht bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens einem Urteil gleich. Es ist daher mein Ziel, ein Ermittlungsverfahren gegen Sie nach Möglichkeit bereits im Keim zu ersticken und die öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie keine eigenen Angaben zur Sache machen, bis nicht der Tatvorwurf gegen Sie entsprechend konkretisiert ist. Diese Konkretisierung kann nur durch Akteneinsicht erlangt werden. Im Anschluss hieran können wir eine Strategie erarbeiten, wie das Verfahren am besten beendet werden kann.
Zum Bereich des Sexualstrafrechts gehört alles, was die sexuelle Selbstbestimmung einer Person betrifft. Hierzu gehört insbesondere die sexuelle Nötigung und als Teilbereich hierzu die Vergewaltigung. Ebenso gehört der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in diesen Bereich. Der Besitz, die Verbreitung oder Herstellung von kinderpornographischem Material ist ebenfalls dem Sexualstrafrecht zuzuordnen. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Delikte, deren Aufzählung insoweit den Rahmen sprengen würde. Ich vertrete Sie uneingeschränkt in allen Bereichen.
Sofern Sie Opfer einer Sexualstraftat geworden sind, können Sie sich ebenfalls vertrauensvoll an mich wenden. In diesem Fall ist es meine Aufgabe, Ihnen Gehör zu verschaffen. Häufig haben Opfer von sexuellen Übergriffen im Verfahren „keine Stimme“. Nicht etwa, weil sie nicht ernstgenommen werden, sondern häufig deshalb, weil es den Betroffenen schwerfällt, über das Erlebte zu sprechen. Als Anwalt auf Seiten der Betroffenen unterstütze ich Sie dabei. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie sich dem Strafverfahren als sogenannter Nebenkläger anschließen. Das bedeutet, dass Sie nicht nur Zeuge oder Zeugin im Verfahren sind, sondern mit weiteren Rechten (bspw. Einlegung von Rechtsmitteln, Anwesenheitsrecht während der gesamten Hauptverhandlung) ausgestattet werden. Einzelheiten zu dieser Möglichkeit können gerne im Rahmen einer Beauftragung besprochen werden. Eine weitere wichtige Aufgabe ist es, Sie zu schützen. Häufig ist es so, dass im Rahmen einer Hauptverhandlung verbale „Angriffe“ der Verteidigung stattfinden. Sie können sich darauf verlassen, dass ich mich vor Sie stelle und dafür sorge, dass Ihre Vernehmung so sachlich abläuft wie möglich.