Ich stehe Ihnen in allen Angelegenheiten zur Seite!

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Erstberatung beim Rechtsanwalt

Die Erstberatung…

Sofortmaßnahmen

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Kosten der Strafverteidigung

Die Kosten eines Strafverfahrens…

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung mit „erweitertem Straf- und Bußgeldverfahrensschutz“ haben, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Kosten für ein Strafverfahren nur in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen (regelmäßig nur bei Fahrlässigkeit) übernommen werden. Bitte setzen Sie sich im Zweifel mit Ihrer Rechtsschutzversicherung auseinander und reichen die Kostenrechnung selbst ein.

In einigen Fällen kommt die Möglichkeit einer Pflichtverteidigung in Betracht, dies kann im Einzelfall auch bereits im Ermittlungsverfahren geschehen. Die Pflichtverteidigung deckt die Kosten des Strafverfahrens grundsätzlich ab, in besonders umfangreichen Verfahren kann es jedoch erforderlich sein, eine zusätzliche Vergütungsvereinbarung zu treffen.

Sie sind Opfer einer Straftat geworden? In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, sich anwaltliche Unterstützung zu suchen. Insbesondere wenn Sie Opfer eines Gewalt- oder Sexualverbrechens geworden sind, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. In diesen Fällen sind Sie regelmäßig berechtigt, sich dem Strafverfahren als sogenannter Nebenkläger anzuschließen. Auch etwaige Schadensersatzansprüche können so im Wege des Strafverfahrens durchgesetzt werden, wodurch Sie sich im besten Fall eine weitere Gerichtsverhandlung und Auseinandersetzung sparen.

Sie sind bereits verurteilt worden? Dann ist noch lange nicht alles verloren. Je nachdem ob Sie vom Amts- oder Landgericht verurteilt wurden, steht Ihnen noch die Berufung oder aber die Revision zu. Beachten Sie, dass hierbei starre Fristen einzuhalten sind. Bitte kontaktieren Sie mich daher umgehend, wenn Sie mit dem Ausgang Ihres Verfahrens nicht einverstanden sind. Ich berate Sie gerne über die Erfolgsaussichten und Ihre Möglichkeiten.