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Rechtsgebiet Betäubungsmittelgesetz

Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz zählen mit zu den häufigsten Delikten im Bereich des Strafrechts. Hierzu gehören unter anderem Besitz, Erwerb, Anbau und Einfuhr von sowie Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Aufgrund der hohen Allgemeinschädlichkeit von Betäubungsmitteln sind Verstöße gegen das BtMG mit empfindlichen Strafen bedroht.

Mit der Betäubungsmittelkriminalität einher gehen auch häufig andere Delikte, insbesondere zur sogenannten Beschaffungskriminalität. Gemeint sind Diebstahl, Körperverletzungen, Raub, etc. Gerade Betäubungsmittelkonsumente stehen damit in einem stetig andauernden Konflikt und haben zudem häufig das Problem, bereits in jungen Jahren ein beachtliches Vorstrafenregister zu haben.

Für Betäubungsmittelkonsumenten gibt es jedoch einige Optionen der Strafmilderung oder der Abwendung einer eigentlich ausgeurteilten Freiheitsstrafe. Einzelheiten hierzu und die in Ihrem Fall konkreten Möglichkeiten erörtern wir, wenn wir Ihre individuelle Verteidigungsstrategie ausarbeiten.

Auch die in Medien viel verbreitete geringe Menge für den Eigenbedarf ist häufig Thema eines Ermittlungsverfahrens, ebenso die Bestellung von Betäubungsmitteln über das sogenannte Darkweb. Auch in diesen Bereichen übernehme ich Ihre Verteidigung.

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